Auflastung und Wohnmobil - Volkswagen T4 Trabo als Basis

Was bedeutet Auflasten?

Beim Auflasten wird das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf 2810 Kg erhöht. Bleibt die Beförderung von Personen und Ladung gleichzeitig möglich, so erreicht man, dass der Bulli den Eintrag "Fahrzeug ist technisch ein Kombinationskraftwagen" erhält. Ob das jetzt noch so heißt, weiß ich leider nicht, weil meiner jetzt ein Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht von über 2,8t ist.

Warum Auflasten?Parking

Der Vorteil bestand nun darin, dass die Kraftfahrzeugsteuer nicht nach Hubraum und Schadstoffklasse vorgenommen wurde, sondern nach Gewicht. Aber man fuhr nicht mit einem LKW rum und konnte deshalb auch so schnell fahren wie es ging und auf dem Bürgersteig parken, wenn's erlaubt war...

Vorher: PKW Diesel, 2370 ccm, Schadstoffschlüssel 20 machte einen Steuersatz je angefangene 100 ccm von 53,50 DM in 2002. Also 656,50 € p.a.

Aufgelastet: Besteuerung nach Gewicht, also wie ein LKW: 172 € p.a. (bei einmaligen Auflastungskosten von 566,80 €)
Aber die Lücke wurde geschlossen und nach Gewicht werden nur noch Wohnmobile besteuert, die auch eine Stehhöhe von 1,7m vor der Küchenzeile haben oder eben "echte" LKW.

Was ist zu tun?

Am besten erstmal bei der örtlichen Zulassungsstelle nach den Regeln für die Auflastung fragen.

Dann die schriftliche Freigabe von Volkswagen  besorgen (also entweder vom Händler oder von VW-Service, Abteilung VK-8 unter Fax 0221-9839390 oder Tel. 0800-8655792)

Dann mussten bei mir z.B. folgende Teile getauscht werden: Schraubenfedern hinten, Gasdruckdämpfer hinten und Kleinteile u.a. für die Bremseneinstellung (wegen der Bremseneinstellung am Besten beim VW-Mann, aber vorher nen Festpreis vereinbaren: mein Meister sagte mir nämlich zu, nur eine Stunde zu brauchen, um die Teile zu tauschen! Er hat dann 2,5 h gebraucht, aber nur eine berechnet.

Dann zum TÜV und mit der Freigabe, Brief und Schein das zulässige Gesamtgewicht auf über 2800 Kg erhöhen lassen und "Ziff. 1: FZ. ist techn. ein Kombinationskraftwagen" eintragen lassen.

Beim Finanzamt muss noch gegen den bestehenden KFZ-Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden (Briefchen schreiben, dass als Kombinationskraftwagen nach Gewicht besteuert werden soll und Scheinkopie beifügen)

und dann wartet man auf den neuen billigeren Steuerbescheid...

Tipps:

 

Was bedeutet Wohnmobil?

Ganz einfach: aus dem ehemaligen PKW bzw. Kombinations-KFZ wird ein Wohnmobil. Dazu braucht man entweder einen toleranten TÜV-Prüfer oder man muss ihm beweisen, dass der überwiegende Teil des Fahrzeugs zu Wohnzwecken dient: d.h. es muss eine Schlafgelegenheit, eine Kochgelegenheit und Stauraum vorhanden sein. Dass Tische, Spülen, Toiletten oder ähnliches notwendig wären, sind Gerüchte. Tolerante TÜVler anerkennen auch nicht fest eingebaute Kocher als Kochgelegenheit, weil die meisten Reisenden sowieso nicht in einem kleinen T4 kochen werden (Geruchsbelästigung) und ganz tolerante haben auch schon einfache Multivans als Wohnmobil umgeschrieben.

Wichtig für die Besteuerung als Wohnmobil ist die Regel, dass ein Wohnmobil vor der Küche/Spüle eine Stehhöhe von 1,70m haben muss. Ohne diese Stehhöhe für nicht ganz so große Menschen ist eine Anerkennung als Wohnmobil beim Finanzamt nicht möglich. Die Versicherung jedoch erkennt ein Wohnmobil als Wohnmobil an, wenn das im Fahrzeugschein eingetragen ist. Man braucht dann also keine Stehhöhe.

Warum nun zum Wohnmobil umschreiben?

Nachdem man mit der Auflastung zumindest noch bis 05/2005 Steuern sparen konnte, will man durch die Wohnmobilumschreibung erreichen, dass weniger Versicherungsbeiträge geleistet werden, als bei einer Versicherung als PKW. Außerdem können viele T4-Wohnmobile mit Stehhöhe auch nach Mai 2005 nach Gewicht zu besteuert werden.

Was ist zu tun?

Um die Umschreibung zum Wohnmobil vorzunehmen braucht man einen TÜV-Prüfer. Deshalb empfiehlt es sich, zu einer Prüfstelle zu fahren und mit dem Prüfer abzusprechen, welche Einbauten in das Fahrzeug gemacht werden sollten, müssten oder schon da sind. Da gibt es große Ermessensspielräume, so dass man ein Vorgespräch auf jeden Fall führen sollte.
Einige Informationen habe ich vom TÜV als Merkblatt erhalten und hier abgelegt: WoMo-Info (pdf)

Bevor man irgendwas umbaut, sollte man aber auch mal mit seinem Versicherungs-Fuzzi sprechen, damit man auch wirklich günstiger fährt. Grundsätzlich werden die Versicherungsbeiträge für Wohnmobile nach deren Neupreis plus dem Wert der Einbauten berechnet. Fährt man also wie wir einen Transporter (billigste Version) mit selbstgebautem Bett und selbstgebauter Küche, kommt man auf einen sehr günstigen Tarif - im Vergleich zur PKW-Versicherung. Einfach mal die Fahrzeugdaten als PKW und als WoMo bei einer Versicherung in den Online-Rechner eingeben (z.B. beim ADAC)

Wenn alle Anforderungen erfüllt sind und die Versicherung auch günstiger wird, lässt man das Fahrzeug beim TÜV umschreiben und lässt die Zulassungsstelle die entsprechenden Eintragungen vornehmen - zur Sicherheit dem Finanzamt und der Versicherung noch Bescheid geben und fertig.

Tipps: